01. Januar 2010

Der Hinweis “ Originalgemälde ” hat nichts mit Angeberei zu tun, sondern signalisiert an  Kaufinteressenten dass ein bestimmtes Bild EINMALIG auf der Welt ist - dieses Motiv somit nicht wie die MONA LISA von da Vinci von anderen Malern mehr oder weniger gut gemalt - millionenfach in Möbelläden und Malerforen zu sehen ist! Da dieses Bild weltbekannt ist und jeder Mensch weiss, das ein Flohmarktbild der Mona Lisa nicht das Original sein kann, besteht auch keine Betrugsabsicht. Nachgemalt darf sie nach dem Gesetz deshalb werden, weil der Maler als Urheber schon 70 Jahre tot ist.

Jeder Maler soll also die Chance haben, seine Arbeit, die aus der Motivfindung und dessen Ausarbeitung in Form einer brauchbaren Vorzeichnung besteht sowie der harmonischen Farbaufteilung die manchmal mit farbiger Kreide auf ein Übungsblatt gemacht wird, um dann endlich mit der Malerei auf einem anderen Malgrund zu beginnen - auch verkaufen zu können.

Es würde also Ungerecht sein, einfach solche Bilder nachzumalen die einem gefallen. Damit nicht sofort nach dem Tot des Malers,  seine besten Bilder nachgemalt werden können, mit denen andere Maler Geld verdienen können besteht das Urheberrecht noch 70 Jahre nach dessen Tot.

Ein Kopierverbot für noch junge Originalbilder, bestimmt also das Urheberrecht.

Für die  EINMALIGKEIT eines Gemäldes - sind finanzstarke Interessenten bereit einen besonderen Preis zu akzeptieren, denn auch ihre Wohnräume, lassen nur eine begrenzte Menge Bilder zu und somit weniger für eine gut gemalte Kopie nach einen alten Meister!

Wer also Bilder noch lebender Künstler einfach nachmalt, begeht das Unrecht der Geschäftschädigung und er schmückt sich mit fremden Federn. Wieso mit fremden Federn, wenn man es doch selber gemalt hat?

Text zu den obigen Bildern!

Das obige Bild wurde auf einer Feuerbearbeiteten und lackierten Fichtenholzplatte, die mit Rohleder bezogen wurde gemalt. Die Blaukopfnägel wurden vorher rostig gemacht und spannten das rohe Leder.

So eine Malerei wirkt auch ohne einen Rahmen wie auch die IKONEN ganz besonders. Das Bild wurde etwas antiquiert.

Die zu sehende Platte zeigt allerdings, dass hier, das Leder ganz über die Kanten gezogen wurde. Für die Bildaufhängung, wurden oberhalb Bohrungen eingelassen

Hier geht der Text von oberhalb der Bilder weiter!

Weil der Maler sehr viele schlaflose Nächte verbracht hat, um sein aussagekräftiges Motiv und die Farbkomposition herzustellen. Erst danach kann er SEIN Bild malen.

Es würde doch ungerecht sein, wenn sich jeder handwerklich gute Maler einfach zusagende Bilder aus den vielen Malerforen herauspickt und dann verbessernd als seine eigenen Bilder Verkauft.

 Zum Eigentum eines materiellen Gemäldes gehören also auch die gedanklichen Vorarbeiten.

Meine Kunden erhalten zu einem hochwertigen Originalgemälde -  Fotos, die beweisen, wie ich den Bildaufbau aus unterschiedlichen Objekten und Photos realisierte. Das kann selbstverständlich kein Motivdieb schaffen.Solche Nachweise können mir auch beim Rechtsstreit behilflich sein.

Deshalb kann sich späterer kein anderer Maler mit einer Kopie von meinen Bildern oder auch in schwach abgewandelter Form als Urheber meiner Werke  ausgeben. ( Schwach abgeändert, bedeutet, dass man mein Original noch darinnen erkennen kann.) Alle meine Originale unterstehen daher dem Urheberrecht und dürfen erst 70 Jahre nach meinem Tode nachgemalt werden. 

Wenn auf einen Gemälde ein Pferd dargestellt ist, dann reicht es nicht aus, es einfach zu spiegeln, oder eine andere Farbe zu geben, denn alle Bewegungsabläufe bleiben  ja noch erhalten und die Umgebenden Gegenstände verraten ebenfalls wo die Urheberschaft hingehört. Es gibt eine sehr grosse Motivauswahl recht alter Originale, die ja längst bekannt sind und von denen man abmalen darf.

Damit ist auch gesagt, das man die Bilder alter Meister z. B. die ja schon mind. 70 Jahre verstorben sind  nachmalen darf! Der eigene Name unter dieses selbst gemalte Bild, das ist in Ordnung, wenn Sie aber unter das von Ihnen nachgemalte Bild, der Mann mit dem Goldhelm zum Beispiel von Herrn REMBRAND , Rembrand schreiben, dann ist das eine Urkundenfälschung. Im besonderen dann, wenn dieses Bild gut gemalt wird und sogar noch in der Originalgrösse und künstlich gealtert wird.

Allerdings ist der Goldhelm sehr bekannt, so dass man dieses Bild als eine Fälschung erkennen wird, was dann aber trotzdem mit viel Ärger für Sie verbunden sein kann.

Wenn man schon gerne alte Bilder nachmalen möchte und auch noch antiquieren, dann ist es wohl besser, wenn es wenig bekannte aber Motivaufbaumässig gute Vorlagen sind.

Nun muss man sich aber Gesetzmässig, also Vertraglich so gegen einen Kaufinteressierten absichern, dass er schriftlich bestätigt, darüber Bescheid zu wissen, dass dieses Gemälde eine Kopie ist und künstlich gealtert wurde.

Ein ausländischer  Käufer muss bestätigen, dass er der deutschen Sprache mächtig ist.

Besser ist es, (wenn man es kann,) direkt selber ein Originalentwurf eines Bilder zu erstellen und dann eventuell sogar noch nach den Motivvorlieben eines Bestimmten Malers. Zum Beispiel nach den Vorlieben von Carl Spitzweg.

Wenn Sie glauben, dass es viele Interessenten für Spitzwegs Bilder gibt, die aber nicht das nötige Kleingeld für ein Original Spitzweg haben - dann könnten Sie möglicherweise selbstentworfene Bilder in der Pinselführung und den ähnlichen Spitzwegmotiven malen und mit Trix ohne zu übertreiben, künstlich altern.( Was ja auch eine zusätzliche Preisfrage ist.) Da gibt es super viele Kombinationsmöglichkeiten.

Aber die muss man auch erst mal kennen.

Eines ist klar - die Menschen möchten immer das Besondere haben und sei es auch nur ein Blender, oder durch eine ganz besondere Art ein Gemälde darzustellen.

Maler gibt es wie Sterne am Himmel auch gute bis super gute Künstler, die aber niemals irgendwie bekannt werden und kaum etwas verkaufen.

Es kommt also z.B. nicht darauf an eine super schöne und gute ROSE darzustellen, davon gibt es tausende, es muss eine HERVORRAGENDE Rose sein.

Wie? Das weiss ich nicht! Möglicherweise muss sie wie ein Schachbrett kariert sein und eine normal übliche Rose als vergleich daneben haben. Eine supertoll gemalte Erdkröte lässt sich kaum verkaufen, denn da reicht ja auch ein Foto. Wenn aber mehrere fotorealistisch gemalte Erdkröten einen übereinander kriechenden Haufen bilden, dann sieht das ganze schon nicht mehr üblich aus. Des weiteren könnten sie eine unübliche Farbgebung bekommen.

Wie gesagt, sollte ein Angebot unüblich sein und unter den gesamten Angeboten hervorragen, nur so besteht eine Verkaufschance.

Es kommt nicht unbedingt auf eine hochkünstlerische Wiedergabe und maltechnisches Können an, sondern auf die Art und Weise etwas HERVORRAGENDES, AUFFÄLLIGES Darzustellen.

Dazu kann aber auch, um beim Thema zu bleiben ein künstlich gealtertes Bild betragen. Hinter ein künstlich gealtertes Bild braucht keine Betrugsabsicht zu stecken, denn auch einige Risse und Farbabblätterungen, Verfärbungen, und anderes, kann schön und interessant wirken.

 Ein neues Gemälde oder eine neue geschnitzte Holzfigur die kann eigentlich jeder haben, aber keine schöne alte Statuette mit Fehlstellen und den Beschädigungen durch einen Holzwurm, und auch nicht mit imitierten Altersspuren.  Solche Angebote sind Raritäten, also etwas besonderes.

Beispiel:

Um beim Mittagstisch satt zu werden, reicht es eigentlich aus, das nötige auf den Teller zu legen aber mit wenigen optischen Kleinigkeiten und Farbspielen zusätzlich, wird man zwar nicht satter, aber das Auge und die Seele die Essen doch auch mit und dadurch fühlt man sich rundum irgendwie wohler.

Die unten zu sehende Madonna bietet nun nach der antiquierung von mir, sicherlich mehr zu betrachtende Details, als eine neuwertige Statuette.

 

Diese Madonnenfigur wurde von mir in Lindenholz geschnitzt und später antiquiert. Die Farbe wurde nicht mit Wasserbeize gemacht, sondern mit Feuer und mit Bienenwachs getränkt, poliert und gepudert.

 Der Holzwurmfrass wurde hinzugefügt.

Freundlicher Hinweis: Ich schnitze nicht mehr, aus Altersgründen und den damit verbundenen Problemen möchte ich nun nur noch malen.

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